
Bildungsscheck und Bildungsurlaub
Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de
Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) – Bildungsurlaub
Nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitsnehmer*innen zum Zwecke der beruflichen und politischen Bildung, haben Arbeitnehmer*innen in Nordrhein-Westfalen einen Rechtsanspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub) von 5 Arbeitstagen in einem Kalenderjahr unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsurlaub.de
Anmeldehinweis
Nach der Anmeldung erhalten Interessierte auf Anforderung von der VHS den Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung, sowie das entsprechende Programm. Diese Unterlagen müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber vorgelegt werden, falls Bildungsurlaub beantragt wird. Abmeldungen vom Bildungsurlaub können bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung ohne finanzielle Auswirkungen vorgenommen werden